Unternehmensfonds

Eine Partnerschaft mit der Stiftung für Ihre philanthropischen Aktionen.

Ihr Unternehmen möchte seine philanthropischen Aktionen strukturieren und strebt diesbezüglich eine Partnerschaft mit der König-Baudouin-Stiftung an?

Mit einem Unternehmensfonds kann sich Ihr Unternehmen effizient für einen oder mehrere gute Zwecke in Belgien und/oder im Ausland einsetzen. Außerdem wirkt sich dies positiv auf das Bild des Unternehmens bei Ihren Kunden, Anteilseignern und Mitarbeitern aus.

Die König-Baudouin-Stiftung hat sich im Laufe der Jahre eine umfassende Erfahrung in den Bereichen Partnerschaften mit Unternehmen sowie Gründung und Verwaltung von Unternehmensfonds angeeignet. Wir schaffen unter anderem Synergien zwischen Fonds mit ähnlichen Zielen und Stiftungsprogrammen, um so für noch mehr Schlagkraft vor Ort zu sorgen.

Dauer

Der Unternehmensfonds hat eine Laufzeit von mindestens drei Jahren, die verlängert werden kann.

Arbeitsweise

Vor ihrer Gründung wird die König-Baudouin-Stiftung eine Umfrage über die allgemeine Politik des Unternehmens und seine Politik der sozialen Verantwortung durchführen. Sobald der Fonds errichtet ist, kümmert sich die Stiftung um die Verwaltung des Fonds, behält seine Wirksamkeit und seine Abläufe im Auge und verleiht ihm die erforderliche Bekanntheit. Ein unabhängiger Verwaltungsausschuss, in dem sowohl das Unternehmen als auch die Stiftung vertreten sind, fällt die strategischen Entscheidungen. Eine unabhängige Jury wählt die förderwürdigen Projekte aus.

Budget

Der Unternehmensfonds verfügt über ein Startkapital von mindestens 50.000 Euro jährlich für die Projektfinanzierung. Für die Einrichtung eines Fonds wird eine einmalige Gebühr von 5.000 Euro fällig. Die König-Baudouin-Stiftung ist dazu berechtigt, zur Finanzierung ihrer eigenen Aktivitäten jedes Jahr 5% des gesamten Spendenbetrags zu entnehmen. Ab 100.000 Euro kumulierter eingegangener Spenden ist dieser Betrag degressiv: 3% zwischen 100.000 et 500.000 Euro, 1% zwischen 500.000 und 1 mio Euro, und 0,5% oberhalb von 1 mio Euro, mit einem Mindestbetrag von 10.000 Euro pro Jahr.

Abzugsfähigkeit

Die Mittel des Fonds werden durch die jährliche Einzahlung auf das Konto BE10 0000 0000 0404 der König-Baudouin-Stiftung gebildet. Die Einzahlungen des Unternehmens können vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden (Artikel 145/33 des Belgischen Gesetzbuches zur Einkommenssteuer).

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassungen

  • in Frankreich, in den Niederlanden, im Großherzogtum Luxemburg und in Dänemark können Steuervorteile gemäß den Steuergesetzen des jeweiligen Landes geltend machen, da die König-Baudouin-Stiftung von den Steuerbehörden dieser Länder anerkannt ist;
  • in anderen europäischen Ländern und in der Welt können

Berichte
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