Charity account

Begleitung für Ihre philanthropischen Fördermaßnahmen (donor advised).

Ihr Unternehmen möchte gemeinnützige Projekte seiner Wahl unterstützen und dafür den Rahmen der Stiftung nutzen?

Mit einem Charity account kann die König-Baudouin-Stiftung Ihr Unternehmen bei seinen Entscheidungen begleiten und sich um die von ihm gewählten Projekte kümmern, wobei sie gleichzeitig die steuerlichen Aspekte im Auge behält. Und das von der kleinsten lokalen bis zur internationalen Ebene.

Dauer

Ein Charity Account wird für mindestens ein Jahr angelegt und kann verlängert werden.

Arbeitsweise

Vor ihrer Gründung wird die König-Baudouin-Stiftung eine Umfrage über die allgemeine Politik des Unternehmens und seine Politik der sozialen Verantwortung durchführen. Wenn das Charity Account gegründet ist, übernimmt die Stiftung die Verwaltung und die finanzielle Leitung. Das Unternehmen entscheidet, welche Projekte gefördert werden.

Budget

Ein Charity Account verfügt über ein Startkapital von mindestens 50.000 Euro pro Jahr. Für die Einrichtung eines Fonds wird eine einmalige Gebühr von 5.000 Euro fällig. Die König-Baudouin-Stiftung ist dazu berechtigt, zur Finanzierung ihrer eigenen Aktivitäten jedes Jahr einen Betrag in Höhe von 5% des gesamten an das Charity Account gegangenen Spendenbetrags in Rechnung zu stellen. Ab 100.000 Euro kumulierter eingegangener Spenden ist dieser Betrag degressiv: 3% zwischen 100.000 und 500.000 Euro, 1% zwischen 500.000 und 1 mio Euro, und 0,5% bei über 1 mio Euro.

Abzugsfähigkeit

Die Mittel des Charity Account werden durch die jährliche Einzahlung auf das Konto BE10 0000 0000 0404 der König-Baudouin-Stiftung gebildet. Die Einzahlungen des Unternehmens können vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden (Artikel 145/33 des Belgischen Gesetzbuches zur Einkommenssteuer).

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassungen

  • in Frankreich, in den Niederlanden, im Großherzogtum Luxemburg und in Dänemark können Steuervorteile gemäß den Steuergesetzen des jeweiligen Landes geltend machen, da die König-Baudouin-Stiftung von den Steuerbehörden dieser Länder anerkannt ist;
  • in anderen europäischen Ländern und in der Welt können

Berichte
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„Gemeinsam mit der Jugendinfo und dem Streetwork-Team möchten wir den interessierten Jugendlichen ein möglichst breites Spektrum an Informationen über die Eigenständigkeit zur Verfügung stellen und haben einen Flyer pro Themenbereich erstellen und alle zehn Flyer dann in einer Art „Werkzeugkoffer für die Eigenständigkeit“ zusammengefasst“
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