Namensfonds mit oder ohne Kapital
Engagement für einen oder mehrere gute Zwecke.
Sie möchten sich alleine, zu zweit, mit der Familie, der Gemeinschaft für einen oder mehrere gute Zwecke einsetzen, die Ihnen am Herzen liegen?
Egal ob mit oder ohne Kapital, der Namensfonds ist immer eine interessante Möglichkeit, sich zu engagieren. Er zeichnet sich durch Flexibilität aus: Sie legen selbst die Ziele, die Laufzeit des Fonds, seinen Einsatzbereich (Belgien und/oder Ausland), die Art der Mittelzuweisung (z.B. über einen Projektaufruf, eine Auszeichnung oder Fördermittel für eine bestimmte Forschung) und die Verwaltungsart fest.
Die König-Baudouin-Stiftung hat sich im Laufe der Jahre eine umfassende Erfahrung in den Bereichen Fondsgründung und -verwaltung angeeignet. Des Weiteren werden Synergien zwischen Fonds mit ähnlichen Zielen gefördert, um so für noch mehr Schlagkraft vor Ort zu sorgen.
Dauer
Ein Namensfonds ist grundsätzlich von unbefristeter Dauer, wodurch strukturelles Engagement, Kontinuität und Dauerhaftigkeit gewährleistet sind. Sie können den Fonds jedoch auch zeitlich befristen: Alle verfügbaren Mittel werden dann für die Unterstützung von Projekten in einem bestimmten Zeitrahmen verwendet.
Arbeitsweise
Die König-Baudouin-Stiftung kümmert sich um die Verwaltung des Namensfonds, behält seine Wirksamkeit und seine Abläufe im Auge und verleiht ihm den erforderlichen Bekanntheitsgrad. Ein Verwaltungsausschuss fällt die strategischen Entscheidungen und legt fest, wie die Mittel des Fonds verwendet werden. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern, zu denen die Gründerin/der Gründer oder eine sie/ihn vertretende Person zählen.
Budget
Die Finanzierung des Namensfonds hängt vor allem von der geplanten Laufzeit ab.
- Langfristiger Fonds mit Kapital: Als Gründungsmitglied legen Sie ein Kapital von mindestens 75.000 Euro an oder zahlen Sie einen jährlichen Beitrag ein. Jedes Jahr werden 3% des Fondsvermögens für die Verwirklichung der Vorhaben verwendet, wobei das Kapital unangetastet bleibt, um dauerhaft agieren zu können. Die König-Baudouin-Stiftung ist dazu berechtigt, zur Finanzierung ihrer eigenen Aktivitäten jedes Jahr 0,7% des Fondskapitals zu entnehmen.
- Fonds ohne Kapital, mit befristeter Laufzeit: Die vorhandenen Mittel können sofort für die Verwirklichung des Ziels verwendet werden. Für die Entwicklung oder Förderung von Projekten Dritter wird ein Jahresbudget erstellt. Damit funktioniert des Fonds als eine Art Brutkasten, in dem neue Lösungen ausprobiert werden können. Die König-Baudouin-Stiftung darf jedes Jahr 5% der beim Fonds eingegangenen Spenden entnehmen. Ab 100.000 Euro kumulierter eingegangener Spenden ist dieser Betrag degressiv: 3% zwischen 100.000 und 500.000 Euro, 1% zwischen 500.000 und 1 mio Euro, und 0,5% bei über 1 mio Euro.
Die Finanzmittel des Fonds werden nach der von Ihnen gewählten Methode verwaltet, mit oder ohne Finanzberatung und unter der Aufsicht des Finanzausschusses der König-Baudouin-Stiftung.
Abzugsfähigkeit
Die Fonds können durch Vermächtnisse oder Spenden auf folgendes Konto ausgestattet werden: IBAN: BE10 0000 0000 0404 - BIC: GEBABEBB der König-Baudouin-Stiftung. Die Stiftung hat in den einzelnen Regionen Anspruch auf vergünstigte Steuersätze für Schenkungen und Nachlässe. Wie für jede Spende an die Stiftung ab 40 Euro wird auch hier eine Spendenbescheinigung ausgestellt und verschickt.
Kontakt
Carine Poskin
poskin.c@kbs-frb.be
+ 32 2 549 02 31