Verwaltungsrat
Legt die Vorgehensweise der Stiftung fest, ist für Haushalt und Geschäftsbücher verantwortlich.
Auftrag
Der Verwaltungsrat der König-Baudouin-Stiftung legt die Leitlinien der Stiftungspolitik fest. Gleichzeitig obliegt ihm die letztendliche Verantwortung für Haushalt und Abschlüsse.
Zusammensetzung
Der Verwaltungsrat besteht aus einem/einer Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und maximal 12 Verwaltungsratsmitgliedern, zu denen auch der Geschäftsführer gehört.
Vorsitzender
Vizevorzitzende
Geschäftsführung
Verwaltungsratsmitglieder
Arbeitsweise
Neue Mitglieder des Verwaltungsrats werden mit einer Zweidrittelmehrheit der tagenden oder der vertretenen Verwaltungsratsmitglieder gewählt. Die Dauer eines Mandats beträgt vier Jahre. Ein Mandat kann einmal verlängert werden. Das Höchstalter für die Ausübung eines Mandats als Verwaltungsratsmitglied beträgt 70 Jahre.
Die Verwaltungsratsmitglieder wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und zwei stellvertretende Vorsitzende. Der/die Verwaltungsratsvorsitzende wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ernannt, dieses Mandat kann einmal verlängert werden.
Der Verwaltungsrat beschließt mit Mehrheit der Stimmen.