Verwaltungsrat

Legt die Vorgehensweise der Stiftung fest, ist für Haushalt und Geschäftsbücher verantwortlich.

Auftrag

Der Verwaltungsrat der König-Baudouin-Stiftung legt die Leitlinien der Stiftungspolitik fest. Gleichzeitig obliegt ihm die letztendliche Verantwortung für Haushalt und Abschlüsse.

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat besteht aus einem/einer Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und maximal 12 Verwaltungsratsmitgliedern, zu denen auch der Geschäftsführer gehört.

Vorsitzender

Pierre Wunsch

Gouverneur der Belgischen Nationalbank

Vizevorzitzende

Yasmine Kherbache

Richterin beim Verfassungsgerichtshof

Karl-Heinz Lambertz

Parlamentsvorsitzender der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Geschäftsführung

Brieuc Van Damme

Geschäftsführer

Verwaltungsratsmitglieder

Jean-Pol Boone

Unternehmer im Bereich Digitales und E-Commerce, Digital & ICT Investment Officer bei Be Angels, Mitglied des Investitionsausschuss von W.IN.G by Digital Wallonia

Laurence Bovy

Generaldirektorin von Vivaqua

Lieze Cloots

Leiter der Abteilung Internationale Politik, OVAM

Fons Duchateau

Netzwerkkoordinator - Integrationsmanager des Netzwerks GZA-ZNA der Antwerpener Krankenhäuser

Jean Hilgers

Direktor der Belgischen Nationalbank

Vincent Houssiau

Kabinettschef Seiner Königlichen Majestät

David O'Sullivan

Mitglied des European Policy Centre und EU-Sanktions-Sonderbeauftragter der Europäischen Kommission

Sabine Taevernier

Stellvertretender Vorsitzender des Topstukkenraad (Schutz der wichtigsten flämischen Kunstwerke und Kulturerbe), Vorsitzender des Ensor-Beratungsausschusses

Marleen Vanderpoorten

ehemalige flämische Bildungsministerin, Ehrenvorsitzende des Flämischen Parlaments, ehemalige Schöffin der Stadt Lier

Arbeitsweise

Neue Mitglieder des Verwaltungsrats werden mit einer Zweidrittelmehrheit der tagenden oder der vertretenen Verwaltungsratsmitglieder gewählt. Die Dauer eines Mandats beträgt vier Jahre. Ein Mandat kann einmal verlängert werden. Das Höchstalter für die Ausübung eines Mandats als Verwaltungsratsmitglied beträgt 70 Jahre.

Die Verwaltungsratsmitglieder wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und zwei stellvertretende Vorsitzende. Der/die Verwaltungsratsvorsitzende wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ernannt, dieses Mandat kann einmal verlängert werden.

Der Verwaltungsrat beschließt mit Mehrheit der Stimmen.