Projektkonten

Spenden sammeln, um ein gemeinnütziges Projekt zu verwirklichen.

Ihre Vereinigung oder Organisation mit Sitz in Belgien möchte ein klar umrissenes gemeinnütziges Projekt verwirklichen, das sich in einem bestimmten zeitlichen Rahmen abspielt und nicht zu den tagtäglichen Aktivitäten der Einrichtung gehört? Es fehlt jedoch an den Mitteln zur Umsetzung?

Ein von der König-Baudouin-Stiftung verwaltetes Projektkonto ermöglicht transparentes Spendensammeln bei Ihren Förderern. Ihr Projekt erlangt so mehr Sichtbarkeit und die Spendenden können sicher sein, dass ihre Beiträge für das genannte Projekt verwendet werden.

Dauer

Ein Projektkonto läuft über höchstens eineinhalb Jahre. Sobald die erforderlichen Mittel zusammengekommen sind oder die Höchstdauer erreicht ist, wird das Konto geschlossen.

Arbeitsweise

Nach Zustimmung durch den lokalen Philanthropieausschuss der König-Baudouin-Stiftung wird das Projektkonto eingerichtet und können Spenden gesammelt werden. Damit erhält Ihr Projekt eine gewisse Anerkennung. Die Stiftung kümmert sich um die steuerlichen Aspekte und stellt die eingegangenen Beträge auf Antrag und entsprechend dem Vorankommen des Projekts zur Verfügung.

Budget

Das Budget wird auf der Grundlage des genehmigten spezifischen Projekts festgelegt; es gibt weder einen Höchst- noch einen Mindestbetrag.

Um ihre eigenen Aktivitäten zu finanzieren, ist die Stiftung berechtigt, zu entnehmen :

  • einen einmaligen Betrag von 250 Euro, der bei der Eröffnung des Kontos auf die ersten Spenden erhoben wird;
  • jedes Jahr 2% auf den Betrag der kumulierten Spenden über 25.000 Euro. Ab einem kumulierten Spendenbetrag von 500.000 Euro pro Jahr wird dieser Betrag wie folgt berechnet:
    • 1% auf den Betrag der kumulierten Spenden zwischen 500.000 Euro und 1 Million Euro
    • 0,5% auf den Betrag der kumulierten Spenden über 1 Million Euro.

Abzugsfähigkeit

Spenden ab 40 € auf das Konto IBAN: BE10 0000 0000 0404 - BIC: GEBABEBB der König-Baudouin-Stiftung für das Projektkonto erhalten eine Steuerermäßigung von 45 % des tatsächlich überwiesenen Betrags, der in der von der Stiftung ausgestellten Spendenbescheinigung aufgeführt ist.

Kontakt

Géraldine Van houte
vanhoute.g@mandate.kbs-frb.be
+32 2 549 61 69

Berichte
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