Wie wirken sich die neuen Steuerregelungen in Flandern auf Schenkungen und Vermächtnisse für den guten Zweck aus?
Die Flämische Regierung hat einige Änderungen an den für philanthropische Schenkungen und Hinterlassenschaften geltenden Steuerregeln vorgenommen. Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2021 in Kraft und finden dann auf Schenkungen und Hinterlassenschaften Anwendung. Sie gelten für alle, die ihren Wohnsitz in Flandern haben.
Nulltarif
Handelt es sich um einen guten Zweck, dann gilt bei der Schenkungs- und bei der Erbschaftssteuer ein Nulltarif. Dies bedeutet, dassSchenkungen für den guten Zweck nicht mehr besteuert werden. Bei nach dem 1. Juli 2021 eingetretenen Todesfällen müssen gemeinnützige Einrichtungenauchkeine Erbschaftssteuer auf testamentarische Vermächtnisse mehr entrichten. Dieser Nulltarif gilt auch für die König-Baudouin-Stiftung, die ja eine gemeinnützige Stiftung ist.
Kein Steuervorteil mehr bei doppelter Hinterlassenschaft
Gleichzeitig verliert die doppelte Hinterlassenschaft in Flandern an Steuervorteilen. Die doppelte Hinterlassenschaft gibt es in verschiedenen Formen, aber letztendlich handelt es sich um ein Testament mit zwei Vermächtnissen: Eines geht an einen guten Zweck, das zweite an eine andere Person (oft ein entfernter Verwandter, Freunde oder Bekannte), wobei die gemeinnützige Einrichtung die gesamte Erbschaftssteuer entrichten muss. In der Praxis bot dies einen Vorteil für den jeweiligen Erben und gingen außerdem Mittel an einen guten Zweck. Die Berechnungsart für diese doppelten Hinterlassenschaften wurde jetzt geändert und es müssen mehr Erbschaftssteuern gezahlt werden. Für den guten Zweck ist der Vorteil gering und es kann sich sogar nachteilig auswirken: In letzteren Fällen schlagen die gemeinnützigen Einrichtungen das Erbe zukünftig aus.
Darüber hinaus wird es in Flandern einen sogenannten „Freundenachlass“ geben: Ein begrenzter Teil (maximal 15.000 €) des Vermächtnisses kann steuerlich einem oder mehreren engen Freunden oder weiteren Verwandten vererbt werden.
Überprüfung des Testaments
Die neuen Steuerregeln, auch für doppelte Hinterlassenschaften, treten am 1. Juli 2021 in Kraft. Es gilt dann das Datum des Todes, nicht das Datum des Testaments. Wer bereits ein Testament mit doppelter Hinterlassenschaft aufgesetzt hat, guckt am besten, wie sich diese steuerlichen Änderungen auswirken und ob vielleicht eine Anpassung vonnöten ist.
Die Ratschläge unserer Philanthropieberater beruhen immer auf dem jeweils geltenden Rechtsrahmen. Neben möglichen Veränderungen im eigenen Leben, bei Erwartungen und Wünschen sind auch steuerliche Veränderungen wie diese ein Grund, warum wir immer die regelmäßigen Überprüfung einer philanthropischen Abmachung empfehlen.
Die Beraterinnen und Berater unseres Philanthropiezentrums stehen Ihnen nach wie vor für Ihre philanthropischen Vorhaben zur Verfügung und besprechen die erfolgten Änderungen gerne in allen Einzelheiten mit Ihnen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Notar oder Rechtsberater zu erkundigen.