Über uns: Governance & Haushaltsführung

Wer trifft welche Entscheidungen bei der KBS?

Wir freuen uns, nun schon seit Jahrzehnten auf eine große Gruppe von Sachverständigen und Vertreterinnen und Vertretern der Gesellschaft zählen zu können, die ehrenamtlich in den unterschiedlichen Entscheidungsgremien zusammenkommen.

Der Verwaltungsrat legt die Ausrichtung für die Geschäftsführung fest und trifft seine Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip.

Der Finanzausschuss legt die Kapitalanlagestrategie für die König-Baudouin-Stiftung fest und kontrolliert die Anlagen. Dabei erhält er seinerseits Hilfe von Fachunternehmen. Der Finanzausschuss besteht aus drei Personen, die durch den Verwaltungsrat ernannt werden und die diesem nicht angehören dürfen.

Der Geschäftsführung obliegt das Tagesgeschäft der Stiftung.

Zusätzlich gibt es noch Begleitausschüsse, Verwaltungsausschüsse, Jurys und Arbeitsgruppen, die pluralistisch zusammengesetzt sind und die zu spezifischen Programmen, Publikationen oder Projektaufrufen Stellung nehmen.
Sämtliche von der König-Baudouin-Stiftung verwalteten Fonds setzen ihre Mittel für das Gemeinwohl ein. Sie verfügen allesamt über einen mindestens dreiköpfigen Verwaltungsausschuss: ein Sachverständiger, ein Vertreter des Gründers, ein Vertreter der Stiftung. In vielen Fällen wird der Verwaltungsausschuss noch um zusätzliche Sachverständige erweitert.

Die Arbeit der Stiftung wird durch verschiedene Kontrollorgane begleitet. Die Berichte zur Finanzlage werden durch den Prüfungsausschuss und durch einen externen Rechnungsprüfer kontrolliert. Mehrmals pro Jahr überprüft ein externer Berater in aller Unabhängigkeit stichprobenartig anhand einzelner Projekte, ob alle Verfahren korrekt befolgt werden. Ein Team von Rechnungsprüfern kontrolliert, ob die Stiftung die ihr auferlegten testamentarischen Verpflichtungen korrekt erfüllt.