Projektaufrufe und Bewerbungsunterlagen

Wird für jeden Aufruf eine gesonderte Jury eingerichtet?

Die König-Baudouin-Stiftung ist den hunderten Experten und erfahrenen Fachleuten, auf die sie sich jedes Jahr berufen kann und die ehrenamtlich und in aller Unabhängigkeit als Jurymitglied tätig sind, äußerst dankbar. Sie gehören allen Bereichen der Gesellschaft an und vertreten sämtliche Glaubensrichtungen.

Bei einem neuen Aufruf wird auch eine neue unabhängige Jury zusammengestellt. Für wiederholte Aufrufe oder Aufrufe, die über das ganze Jahr laufen, bleibt die Jury oft über einen gewissen Zeitraum unverändert.

In manchen Fällen fungiert der Verwaltungsausschuss des Fonds als Jury. Ein Verwaltungsausschuss umfasst immer einen Sachverständigen, den Gründer oder die Gründerin des Fonds (oder einen Vertreter) und einen Vertreter der Stiftung. Der Verwaltungsausschuss ist stets darauf bedacht, dass der jeweilige Fonds dem Gemeinwohl dient.

In manchen Fällen haben die Fondsgründer selber festgelegt, welche gemeinnützigen Organisationen auch über ihren Tod hinaus unterstützt werden sollen. In diesem Fall überprüft der Verwaltungsausschuss, ob die begünstigte Organisation weiterhin alle Kriterien für den Erhalt der Fördergelder erfüllt.

Wenn Sie für Ihr Projekt Unterstützung benötigen, können Sie sich bewerben, solange Ihr Projekt die Aufrufkriterien erfüllt. Abonnieren Sie unseren Newsletter und/oder lesen Sie unsere Berichte in den sozialen Medien, um ständig über Projektaufrufe und Fördermittel auf dem Laufenden zu bleiben.

Video ‘Wer entscheidet, ob Ihr Projekt gefördert wird?