Welcher Unterschied besteht zwischen Überlassung und Schenkung?
Bei der Überlassung handelt es sich um eine Möglichkeit der Begleichung von Steuerschulden in Sachleistungen, zum Beispiel durch die Überlassung von Kunstwerken anstelle von Barmitteln. Es handelt sich also um eine Transaktion, und nicht um eine philanthropische Geste. Die KBS beteiligt sich nicht an derartigen Transaktionen.
Eine Schenkung hingegen ist eine philanthropische Geste, die viele Formen annehmen kann: Geld, Kunstwerke, Immobilien usw. Durch die Schenkung (z.B. von Kunstwerken) an die KBS werden die Objekte für zukünftige Generationen erhalten. Die KBS achtet darauf, dass die Werke, die mittels Schenkung in ihren Besitzt gelangt sind, entsprechend den Wünschen der Schenkenden ausgestellt werden und für die Öffentlichkeit zugänglich sind.