Für den guten Zweck vererben
Ausführliche Informationen darüber, wie man einen guten Zweck in einem Testament berücksichtigen kann.

Worum geht es?
Die König-Baudouin-Stiftung hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Notare, dem belgischen Verband der Philanthropie-Stiftungen und der Vereinigung für Ethik in der Spendensammlung den praktischen Leitfaden „Ein wohltätiger Zweck in Ihrem Testament“ überarbeitet. Dieser Leitfaden berücksichtigt jetzt die neueste Reform des Erbrechts und liefert detaillierte Informationen dazu, wie Sie einen wohltätigen Zweck in Ihr Testament aufnehmen können.
Denken Sie im Voraus über Ihr Erbe nach und was Sie damit tun möchten? Wollen Sie nach Ihrem Tod noch Bedeutung für Ihre Lieben und andere Menschen haben? Mit einem Testament können Sie nicht nur Ihre Angehörigen unterstützen, sondern auch nachhaltig Gutes für die Gesellschaft tun, indem Sie eine wohltätige Organisation begünstigen. Eine gute Sache, die Ihnen wichtig ist und die dringend Ihre Unterstützung braucht. Denn ein Testament ist mehr als ein juristisches Dokument. Es spiegelt wider, was Ihnen im Leben wichtig war.
Der Leitfaden „Ein wohltätiger Zweck in Ihrem Testament“ hilft Ihnen bei der Erstellung. Er wurde überarbeitet und an das neue Erbrecht angepasst. Beispielsweise bleibt der gesetzliche Pflichtteil (der Teil, auf den (Enkel-)Kinder und Ehegatte(n) einen Anspruch haben) jetzt auf die Hälfte des Vermögens beschränkt. Die andere Hälfte können Sie frei vererben, z. B. an einen wohltätigen Zweck.
Sind Sie nicht mit den Möglichkeiten eines Testaments vertraut oder möchten Sie mehr über die richtige Herangehensweise erfahren? Sie möchten sicherstellen, dass Geld, Wertpapiere, Immobilien oder sonstige persönliche Wertgegenstände wie von Ihnen gewünscht ankommen und Ihre Anweisungen für deren Verwendung befolgt werden.
Der Leitfaden beschreibt die verschiedenen Arten von Testamenten und Vermächtnissen, zu denen auch das Doppelvermächtnis oder Duolegat gehört. Bei diesem Modell erhält eine wohltätige Organisation das Vermächtnis unter der Bedingung, dass sie die Erbschaftssteuern der anderen Erben zahlt. In Flandern wurde der Steuervorteil für wohltätige Zwecke bei einem Doppeltestament abgeschafft.. Herkömmliche Vermächtnisse an wohltätige Organisation sind von der Erbschaftssteuer befreit.
In diesem Leitfaden finden Sie alle erforderlichen Informationen, die Sie für eine ordnungsgemäße Herangehensweise brauchen.